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VG Berlin, 09.10.2017 - 3 K 179.15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Art 12 GG, § 58 Abs 2 S 1 VwGO
Zulassung zur Nichtschülerprüfung zum Erzieher trotz vorherigem Nichtbestehen einer Ausbildung zum Sozialpädagogen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82
Verfassungsrechtliche Prüfung des Antwort-Wahl-Verfahrens …
Auszug aus VG Berlin, 09.10.2017 - 3 K 179.15
Je empfindlicher die von der Regelung betroffenen Grundrechtsträger in ihrer grundgesetzlich geschützten Position berührt werden, umso höher muss die Dichte der gesetzlichen Vorgaben sein (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 14. März 1989 - 1 BvR 1033/82 - und Beschluss vom 20. Oktober 1981 - 1 BvR 640/80 -, beide zitiert nach juris; sog. Wesentlichkeitstheorie). - BVerfG, 20.10.1981 - 1 BvR 640/80
Schulentlassung
Auszug aus VG Berlin, 09.10.2017 - 3 K 179.15
Je empfindlicher die von der Regelung betroffenen Grundrechtsträger in ihrer grundgesetzlich geschützten Position berührt werden, umso höher muss die Dichte der gesetzlichen Vorgaben sein (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 14. März 1989 - 1 BvR 1033/82 - und Beschluss vom 20. Oktober 1981 - 1 BvR 640/80 -, beide zitiert nach juris; sog. Wesentlichkeitstheorie). - BVerwG, 22.10.1982 - 7 C 31.79
Gleichbehandlungsgrundsatz - Externen-Prüfung - "Landeskinder"-Vorbehalt
Auszug aus VG Berlin, 09.10.2017 - 3 K 179.15
Es besteht nämlich kein verfassungsrechtlicher Anspruch eines Nichtschülers auf Zulassung zu einer Prüfung, die normalerweise den Besuch einer staatlichen Schule oder einer sonstigen staatlichen oder staatlich anerkannten Ausbildungseinrichtung voraussetzt (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Oktober 1982 - 7 C 31.79 - juris Rn. 9).
- OVG Berlin-Brandenburg, 12.09.2014 - 3 S 43.14
Brandenburg; Zulassung zur Nichtschülerprüfung im Bildungsgang Sozialwesen; sog. …
Auszug aus VG Berlin, 09.10.2017 - 3 K 179.15
Demgegenüber kann der jeweilige Landesgesetzgeber bzw. Landesverordnungsgeber grundsätzlich frei und eigenverantwortlich entscheiden, ob und unter welchen Bedingungen die Länder - wie hier geschehen - externe Prüfungen für Nichtschülerinnen und Nichtschüler vorsehen, die keine zu diesem Abschluss führende Ausbildungseinrichtung besucht haben (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12. September 2014 - OVG 3 S 43.14 - juris Rn. 13). - VG Berlin, 03.04.2013 - 3 K 889.12
Nichtbestehen der Nichtschülerprüfung für Erzieher
Auszug aus VG Berlin, 09.10.2017 - 3 K 179.15
Dass der Kläger diese Einwendungen bereits im Rahmen des Verlassenmüssens seines Fachschulstudiums hätte geltend machen müssen, unterstreicht auch die Konzeption der APVO-Sozialpädagogik, wonach der Besuch der Fachschule mit abschließender Fachschulprüfung als Alternative zur Nichtschülerprüfung vorgesehen ist (vgl. VG Berlin…, Beschluss vom 17. Januar 2013 - VG 3 K 299.12 - juris Rn. 10 ff. und Beschluss vom 3. April 2013 - VG 3 K 889.12 -, juris Rn. 13). - VG Berlin, 17.01.2013 - 3 K 299.12
Ausbildung und Prüfung an den Staatlichen Fachschulen für Sozialpädagogik - …
Auszug aus VG Berlin, 09.10.2017 - 3 K 179.15
Dass der Kläger diese Einwendungen bereits im Rahmen des Verlassenmüssens seines Fachschulstudiums hätte geltend machen müssen, unterstreicht auch die Konzeption der APVO-Sozialpädagogik, wonach der Besuch der Fachschule mit abschließender Fachschulprüfung als Alternative zur Nichtschülerprüfung vorgesehen ist (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 17. Januar 2013 - VG 3 K 299.12 - juris Rn. 10 ff. …und Beschluss vom 3. April 2013 - VG 3 K 889.12 -, juris Rn. 13).
- VG Minden, 09.09.2015 - 3 K 218/13
Jährliche Erhebung einer Benutzungsgebühr je Frontmeter für die Winterwartung für …
Wegen der Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakten 3 K 218/13, 3 L 105/13, 3 K 183/14, 3 K 179/15 und der beigezogenen Verwaltungsvorgänge Bezug genommen. - VG Minden, 09.09.2015 - 3 K 183/14
Festsetzung von Straßenreinigungsgebühren für den Winterdienst der Stufe 1; …
Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakten 3 K 218/13, 3 L 105/13, 3 K 183/14, 3 K 179/15 und der beigezogenen Verwaltungsvorgänge Bezug genommen, darüber hinaus auf die im Verfahren 3 K 185/14 vorgelegte Gebührenkalkulation für 2014.